Ersthundehalterkurs

  • Jeder Hundehalter mit Wohnsitz im Wallis, der älter als 16 Jahre ist und nicht nachweisen kann, dass er früher bereits einen Hund gehalten hat, ist zum Kursbesuch verpflichtet.
  • Die Kurse müssen spätestens 12 Monate nach der Übernahme des Hundes, jedoch nicht vor Vollendung seines 8. Altersmonats absolviert werden.
  • Die Ausbildung soll die Halter dafür sensibilisieren, die Hunde im Einklang mit den Regeln des Tierschutzes und des gesellschaftlichen Lebens zu halten und sie entsprechend ihren Bedürfnissen zu behandeln.
    Die Mindestdauer der zu besuchenden Kurse beträgt 6 Einheiten à 1 Stunde oder 8 Einheiten à je 45 Minuten.
  • Die mit den Kursen betrauten Erzieher stellen den Teilnehmern, welche die erforderliche Mindestdauer absolviert haben, eine Bescheinigung über die Kursteilnahme aus.
  • Am Ende der Ausbildung legt der Hundehalter der Gemeinde die Bescheinigung der Kursteilnahme vor.

Quelle: https://lex.vs.ch/app/de/texts_of_law/455.100

Der Kurs findet unter den Vorgaben des VKAS statt, er erfolgt in Privatlektionen.

  • 8 x 45 min – Preis pro Lektion 75.-
  • 6 x 60 min – Preis pro Lektion 100.-

Kosten pro Lektion 75.-

Der Ersthundehalterkurs umfasst 8 Lektionen à 45 Min. Ich empfehle, den Grundkurs vor dem Ersthundehalterkurs.